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   BVerwG, 29.10.1997 - 3 B 150.97   

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https://dejure.org/1997,4009
BVerwG, 29.10.1997 - 3 B 150.97 (https://dejure.org/1997,4009)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 3 B 150.97 (https://dejure.org/1997,4009)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 3 B 150.97 (https://dejure.org/1997,4009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Berufsrecht - Ärzte, Anspruch auf Zulassung als Impfstelle für Gelbfieber-Impfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Niedergelassener Arzt - Gelbfieber-Impfungen - Zulassung als Impfstelle - Impfbescheinigungen - Bedürfnisprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2759 (Ls.)
  • DVBl 1998, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 3 B 150.97
    Unter diesen Umständen war der Gesetzgeber nicht gehalten, selbst eine ins einzelne gehende Regelung über die Zulassungsvoraussetzungen und über das Verfahren zur Ermittlung ihres Vorliegens zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28, 39 ff.).

    Auf der hier allein interessierenden Ebene der Berufsausübung - noch dazu in einem für die Berufsausübung völlig nebensächlichen Randbereich - genügen jedenfalls vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls zur Legitimierung einer entsprechenden Regelung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. März 1992 a.a.O. S. 41 f.).

  • BVerwG, 21.05.1981 - 3 B 87.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Besondere Zulassung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 3 B 150.97
    Ein niedergelassener Arzt hat keinen Rechtsanspruch auf Zulassung als Impfstelle für Gelbfieber-Impfungen mit dem Recht, international anerkannte Impfbescheinigungen auszustellen (Bestätigung des Beschlusses vom 21. Mai 1981 - BVerwG 3 B 87.80 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 48).

    Der Senat hat bereits durch Beschluß vom 21. Mai 1981 - BVerwG 3 B 87.80 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 48 ausgesprochen, daß nach Bundesrecht kein Anspruch eines frei praktizierenden Arztes besteht, als "Impfstelle" zur Gelbfieberimpfung besonders zugelassen zu werden und über die Impfung international anerkannte Bescheinigungen ausstellen zu dürfen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1997 - 3 B 150.97
    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 betrifft die Freiheit der Berufswahl.
  • OVG Sachsen, 24.06.2011 - 3 A 774/10

    Gelbfieberimpfung, Zulassung, Impfstelle niedergelassener Arzt

    Damit bestätige sich die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts (im Beschl. v. 29. Oktober 1997, DVBl. 1998, 531), wonach die Berufsausübung durch die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle nur am Rande berührt werde und deshalb der Gesetzgeber nicht gehalten gewesen sei, eine detaillierte Regelung über die Zulassungsvoraussetzung und das Zulassungsverfahren zu erlassen.

    Ob die vorgenannten Regelungen auch die Durchführung von Gelbfieberimpfungen durch nicht zugelassene Stellen ausschließen oder lediglich die Befugnis zur Ausstellung international anerkannter Bescheinigungen über die Impfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, DVBl. 1998, 531), bedarf hier keiner Entscheidung.

    21 Aus den Regelungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem Gesetz vom 20. Juli 2007 ergibt sich kein unmittelbarer Rechtsanspruch eines niedergelassenen Arztes auf Zulassung als bescheinigungsberechtigte Impfstelle (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 1981, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 48; Beschl. v. 29. Oktober 1997, a. a. O.).

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit liegt bereits dann vor, wenn durch eine staatliche Maßnahme der berufliche Wettbewerb beeinflusst wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, BVerfGE 86, 28; BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, a. a. O. [offengelassen]).

    Vielmehr genügt die auf dem Gesetz vom 20. Juli 2007 i. V. m. den Zulassungskriterien des Beklagten beruhende Zulassungspraxis den an eine gesetzliche Regelung i. S. v. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zu stellenden Anforderungen (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, DVBl. 1998, 531; ebenso NdsOVG, Urt. v. 23. Januar 1998 - 8 L 3270/96 -).

    Beides ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1997, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 14. April 1997 - 13 A 3461/96 -).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 3 B 62.98

    Zulässigkeit der Abgabe von Benotungen über die Eigenschaften und Eignungen von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86 S. 28 ), der der Senat folgt (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 150.97 -), hängt es bei einem Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung von der jeweiligen Intensität des Eingriffs ab, welche Anforderungen an die gesetzliche Grundlage zu stellen sind.
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